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Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V

Der GKV-Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland, hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung in einem Leitfaden festgelegt (§§ 20 und 20a SGB V). 

Dieser Leitfaden bildet die Grundlage, um die Versicherten zu unterstützen, Krankheitsrisiken möglichst frühzeitig vorzubeugen und ihre gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen zu stärken. Maßnahmen, die nicht den in diesem Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht im Rahmen von §20 und §20a SGB V durchgeführt oder gefördert werden.
Für die Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung wurden die folgenden Handlungsfelder mit teilweise mehreren Präventionsprinzipien ausgewählt:

1) Bewegungsgewohnheiten
– Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
– Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierter Bewegungsprogramme

2) Ernährung
– Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
– Vermeidung und Reduktion von Übergewicht

3) Stressmanagement
– Förderung von Stressbewältigungskompetenzen
– Förderung von Entspannung

4) Suchtmittelkonsum
– Förderung des Nichtrauchens
– Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol / Reduzierung des Alkoholkonsums

Die vaLeo GmbH erhebt für die Erstellung und Zusendung einer Krankenkassenbescheinigung € 1,50 € bis 3,50€ abhängig von der Form der Zustellung.

Die Krankenkassen müssen pro Jahr zwei Bescheinigung bezuschussen.

  • Die Kassen sind berechtigt, die zur Bescheinigung gehörende Rechnung anzufordern, sodass die Bescheinigung nur auf den dementsprechenden Kurs ausgestellt werden kann.
  • Da dies von Kasse zur Kasse verschieden ist, ist es sinnvoll sich im Vorfeld nach den Gegebenheiten bei der eigenen Krankenkasse zu informieren.
  • Bescheinigungen können nur gegen eine Gebühr von € 2,50 (€ 3,50 per Post) ausgestellt werden.
  • Eine Erstattung der Kosten bei Ablehnung durch die Krankenkasse kann nicht erfolgen.
  • Um Fehler zu vermeiden, bitten wir Sie, sich im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, damit die entsprechend richtige Bescheinigung ausgestellt werden kann.